Am besten rufen Sie bei unserer kostenlosen Hotline 0800 3 533 533 an. Diese organisiert die Abholung der falsch zugestellten Sendung.
Oder Sie füllen einfach unser Kontaktformular aus. Kreuzen Sie dazu „Ich bin Briefempfänger“ an.
Für Empfänger | Einschreiben etc.: erneuter Zustelltermin erwünscht?
Bei Einschreiben können Briefempfänger oder Empfänger von Paketen unter der kostenlosen Hotline 0800 3 533 533 einen erneuten Zustelltermin vereinbaren oder das Einschreiben bei der in der Benachrichtigung benannten Adresse abholen.
Bei einem Postzustellungsauftrag (PZA) besteht ausschließlich die Möglichkeit, die Sendung abzuholen. Eine erneute Zustellung ist aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Ist das Abholen der Sendung bzw. des niedergelegten Schriftstücks nicht möglich, kann die Sendung gegen Rückgabe des Benachrichtigungsscheins auch vom Ehepartner, von den Eltern oder den erwachsenen Kindern des Empfängers oder einem anderen vom Empfänger bevollmächtigten Erwachsenen bei Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.
Die Zustellung eines Schriftstücks per PZA dient dem Nachweis, dass dem Adressaten in der gesetzlich vorgeschriebenen Form Gelegenheit gegeben worden ist, von dem Schriftstück Kenntnis zu nehmen, und wann das geschehen ist.
Wird bei einem Zustellungsversuch der Adressat oder eine zum Empfang des Schriftstücks berechtigte Person nicht angetroffen und kann das Schriftstück auch nicht in einem zur Adresse gehörenden Briefkasten gelegt werden, erfolgt die Zustellung durch Niederlegung. Mit der schriftlichen Mitteilung von Postcon über die Niederlegung gilt das Schriftstück als zugestellt, unabhängig davon, ob und wann der Adressat vom Inhalt des Schriftstücks Kenntnis nimmt.
An die Zustellung sind Rechtsfolgen geknüpft, zum Beispiel der Beginn einer Frist. Empfänger sollten daher nicht versäumen, das Schriftstück so bald wie möglich abzuholen.
Das niedergelegte Schriftstück wird bei Postcon drei Monate aufbewahrt und zur Abholung bereitgehalten. Danach wird es an den Absender zurückgeschickt. Zum Nachweis der Empfangsberechtigung kann bei der Abholung des Schriftstücks die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments verlangt werden.
Einschreiben und PZA bieten wir als Zusatzleistung für Post-Geschäftskunden an.